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AGB

1.Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
zugestimmt.

2.Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot
innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Wochen nach Zugang schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber annehmen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die
Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.Preise, Vergütung

Sämtliche Preise sind Preise in EUR inkl. Umsatzsteuer zuzüglich,
Fracht- und Verpackungskosten.
Die von uns genannten Preise entsprechen der bisherigen Kostenlage.
Sie gelten unter der Voraussetzung ungehinderter Auftragsausführung
und gleichbleibender Lohn- und Materialkosten. Sollten bis zum
Liefertag Kostensteigerungen eintreten, sind wir berechtigt, die am
Liefertag geltenden Preise neu zu berechnen. Sollte die Erhöhung der
Preise die allgemeinen Lebenshaltungskosten erheblich überschreiten,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden
zu unseren am Tag der Lieferung geltenden Preise berechnet.

4.Gefahrübergang, Lieferung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person auf den Käufer über.
Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk oder Lager. Sie setzen in jedem Fall
die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Käufers voraus.
Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht, bevor uns sämtliche vom
Käufer zu stellenden Unterlagen wie Druckvorlagen, Filme, Muster etc.
vorliegen. Soweit wir diese Unterlagen zu stellen haben, beginnt die
Lieferzeit nicht vor Freigabe durch den Käufer.
Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage
unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
Eine Lieferung in Teilabschnitten ist zulässig, wenn dies für den Käufer
zumutbar ist. Jeder Teilabschnitt gilt als selbständiges Geschäft und
bleibt ohne Einfluss auf den nicht erfüllten Teil des Auftrages. Zur
Teilleistung sind wir jederzeit berechtigt.
Bei Transportschäden ist es Sache des Käufers, unverzüglich eine
Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da
andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten
sowie gegen eine Versicherung entfallen können. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.Zahlung

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto / Kasse fällig. Eine
Berechtigung zur Skontierung besteht nur nach Maßgabe der
Bestimmung auf der Rechnung.
Wird ein Auftrag in mehreren Teilgeschäften ausgeführt, sind wir
berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug kann von uns die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt
werden.
Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen die
Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragt, so gelten alle von uns auf
die noch offenstehenden Forderungen eingeräumten Rabatte,
Bonifikationen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte des Käufers sowie die Aufrechnung mit
bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind
ausgeschlossen.

7.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
Der Käufer ist verpflichtet, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen seitens des Käufers sind
nicht erlaubt.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen Pflichtverletzung,
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr
weiter zu veräußern. Die sich aus dem Weiterverkauf oder jedem
anderen Rechtsgrund gegen einen Dritten durch die Weiterveräußerung
ergebenden Forderung tritt der Käufer uns bereits jetzt ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer mit
seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer geschieht stets im
Namen und im Auftrag für uns, ohne dass sich daraus jedoch
Verpflichtungen für uns ergeben. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten
Ware zu dem Wert des einheitlichen Gegenstandes.

8.Gewährleistung

Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Pflichtverletzungen,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wir weisen darauf hin,
dass den Käufer die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge trifft.
Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Farbe, Design sind im
Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
Neben dem Rücktritt vom Vertrag wegen eines Sach- oder Rechtsmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung steht dem Käufer kein Schadensersatz
wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis
und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verschuldet haben.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere
Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.

9.Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten
haften wir nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Käufer aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Käufers.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die gilt nicht, wenn uns Arglist
vorgeworfen werden kann oder der Käufer Verbraucher ist.
Wir haften im Verhältnis zum Käufer nicht für die Verletzung von
Schutzrechten wie Lizenzen, Urheber- und Warenzeichenrechten für die
vom Käufer uns zur Be- und Verarbeitung überlassenen Unterlagen und
Waren etc., soweit die Verletzung der Schutzrechte für uns nicht
offenkundig ist.
Sollten wir von Dritten diesbezüglich haftbar gemacht werden, stellt uns
der Käufer von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden
Ansprüchen Dritter frei, unabhängig davon, ob den Käufer ein Verschulden
trifft.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand für alle Rechten und Pflichten, auch aus Wechseln und
Schecks, ist Mattersburg, soweit die Käufer Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und Käufer, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sind. Dies gilt auch für diejenigen, die für
Verpflichtungen des Käufers haften. Wir sind in allen Fällen berechtigt,
nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Käufers vorzugehen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz unwirksam sein oder
werden, so wird sie durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt


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